Aufgrund des Ausführungsorts der Arbeiten (Dächer, Konstruktionen, Überführungen, Dachstühle, usw.) oder der Verwendung von bestimmten Ausrüstungen (Leitern, Baugerüste, Arbeitsbühnen, Hebebühnen, usw.) können mehrere Arbeitssituationen als Arbeiten in der Höhe bezeichnet werden.
Wie kann mit Arbeiten in der Höhe verbundenen Risiken vorgebeugt werden?
Damit Arbeiten in der Höhe sicher ausgeführt werden können, muss der kollektive Schutz vor den individuellen Schutz gestellt werden:
- Anbringen von Schutzgeländern, Baugerüsten oder sonstigen Mitteln (namentlich flexible Schutzvorrichtungen oder Rückhaltesysteme, wie z.B. Netze), die eine gleichwertige Sicherheit garantieren. Die kollektiven Schutzausrüstungen dürfen nicht durch das Aufstellen von Leitern oder Treppen, insbesondere an den Zugangsstellen zu den Arbeitsplätzen, unterbrochen werden.
- Verwendung von individuellen Schutzausrüstungen (Auffanggurte mit Rettungsseil und Auffangöse), wenn keine kollektiven Schutzausrüstungen angebracht werden können. Der Schutz der Arbeiter muss anhand eines angemessenen Sturzauffangsystems gesichert sein, welches keinen mehr als 1 Meter tiefen Sturz ermöglicht oder unter den gleichen Bedingungen die Wucht eines Sturzes aus größerer Höhe begrenzt. Wird eine solche Schutzausrüstung verwendet, darf ein Arbeiter nie allein sein, damit er schnell genug gerettet werden kann, so dass seine Gesundheit nicht gefährdet ist. Der Arbeitgeber muss in einer Anleitung die Sicherungspunkte, die für die Verwendung dieser Art von PSA vorgesehenen Anschlagseinrichtungen sowie die Nutzungsmodalitäten angeben.
Was Leitern angeht, so dürfen diese nicht als Arbeitsplatz dienen, außer im Falle der technischen Unmöglichkeit, auf kollektive Schutzausrüstungen zurückzugreifen, oder wenn das sich aus der Beurteilung ergebende Risiko gering ist und die Arbeiten von kurzer Dauer sind und sich nicht wiederholen.
Der Aufbau, der Abbau oder der Umbau eines Baugerüsts müssen unter der Leitung einer fachkundigen Person von Arbeitern durchgeführt werden, die eine angemessene und besondere Sicherheitsschulung erhalten haben, über die Anleitung oder den Plan des Herstellers für den Auf- oder Abbau verfügen und sich auf die in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Berechnungsunterlagen stützen, wenn der geplante Aufbau dem vom Hersteller vorgesehenen Aufbau entspricht. Ist dies nicht der Fall oder liegen keine Berechnungsunterlagen vor, muss eine fachkundige Person eine Widerstands- und Stabilitätsberechnung vornehmen.

