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Aufgrund des Ausführungsorts der Arbeiten (Dächer,  Konstruktionen, Überführungen, Dachstühle, usw.) oder der Verwendung von bestimmten Ausrüstungen (Leitern, Baugerüste, Arbeitsbühnen, Hebebühnen, usw.) können mehrere Arbeitssituationen als Arbeiten in der Höhe bezeichnet werden.

Wie kann mit Arbeiten in der Höhe verbundenen Risiken vorgebeugt werden?

Damit Arbeiten in der Höhe sicher ausgeführt werden können, muss der kollektive Schutz vor den individuellen Schutz gestellt werden:

  • Anbringen von Schutzgeländern, Baugerüsten oder sonstigen Mitteln (namentlich flexible Schutzvorrichtungen oder Rückhaltesysteme, wie z.B. Netze), die eine gleichwertige Sicherheit garantieren. Die kollektiven Schutzausrüstungen dürfen nicht durch das Aufstellen von Leitern oder Treppen, insbesondere an den Zugangsstellen zu den Arbeitsplätzen, unterbrochen werden.
  • Verwendung von individuellen Schutzausrüstungen (Auffanggurte mit Rettungsseil und Auffangöse), wenn keine kollektiven Schutzausrüstungen angebracht werden können. Der Schutz der Arbeiter muss anhand eines angemessenen Sturzauffangsystems gesichert sein, welches keinen mehr als 1 Meter tiefen Sturz ermöglicht oder unter den gleichen Bedingungen die Wucht eines Sturzes aus größerer Höhe begrenzt. Wird eine solche Schutzausrüstung verwendet, darf ein Arbeiter nie allein sein, damit er schnell genug gerettet werden kann, so dass seine Gesundheit nicht gefährdet ist. Der Arbeitgeber muss in einer Anleitung die Sicherungspunkte, die für die Verwendung dieser Art von PSA vorgesehenen Anschlagseinrichtungen sowie die Nutzungsmodalitäten angeben.

Was Leitern angeht, so dürfen diese nicht als Arbeitsplatz dienen, außer im Falle der technischen Unmöglichkeit, auf kollektive Schutzausrüstungen zurückzugreifen, oder wenn das sich aus der Beurteilung ergebende Risiko gering ist und die Arbeiten von kurzer Dauer sind und sich nicht wiederholen.

Der Aufbau, der Abbau oder der Umbau eines Baugerüsts müssen unter der Leitung einer fachkundigen Person von Arbeitern durchgeführt werden, die eine angemessene und besondere Sicherheitsschulung erhalten haben, über die Anleitung oder den Plan des Herstellers für den Auf- oder Abbau verfügen und sich auf die in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Berechnungsunterlagen stützen, wenn der geplante Aufbau dem vom Hersteller vorgesehenen Aufbau entspricht. Ist dies nicht der Fall oder liegen keine Berechnungsunterlagen vor, muss eine fachkundige Person eine Widerstands- und Stabilitätsberechnung vornehmen.

Das Ausheben von Gräben setzt die Arbeitnehmer zahlreichen Risiken aus, wobei die Verschüttung das häufigste und gefährlichste Risiko ist, das bei der Ausführung solcher Arbeiten eintreten kann.

Arbeiten in Gräben sind bei zahlreichen Tätigkeiten erforderlich: z.B. im Straßenbau beim Ausheben der Gräben für die Abwasserentsorgung oder den Anschluss an die verschiedenen Netze (Wasser, Strom, Gas, …) usw.

Diese Tätigkeiten können den Einsatz von Fahrzeugen, Baumaschinen, vom Betreiber und von Angestellten der Behörde und/oder Drittgesellschaften erfordern.

Die Ausführung dieser Arbeiten kann die Arbeitnehmer namentlich folgenden Risiken aussetzen:

  • Einsturz des Grabens oder Erdrutsch und Verschüttung der darin arbeitenden Person
  • Sturz in den ausgehobenen Graben
  • Verletzungen im Falle der versehentlichen Beschädigung der unterirdischen Leitungen (Stromnetz, Telekommunikationsnetz, Abwasserentsorgungsnetz, …)
  • durch eine kaputte Gasleitung verursachte Brände oder Explosionen

PRÄVENTIONSMASSNAHMEN IM FALLE VON ARBEITEN IN GRÄBEN ODER UNTER TAGE

Kenntnisnahme der örtlichen Gegebenheiten an der Stelle, an der gegraben wird: Bestimmung der Beschaffenheit des Bodens (Achtung bei nicht tragfähigem Boden), der Tiefe des Grundwassers und gegebenenfalls der Dichte des Verkehrs in der Nähe der Baustelle (dichter Verkehr kann Vibrationen erzeugen, welche einen Einsturz verursachen können), usw.

Vor der Aushebung des Grabens sollte man ebenfalls die Ausgrabungsstelle durch Verbau oder Abböschung schützen. Je nach Beschaffenheit des Bodens kann es sich als erforderlich erweisen, Pumpen einzusetzen, um den Graben trockenzulegen und/oder für Belüftung zu sorgen, um Gasansammlungen zu vermeiden (im Falle von tiefen Gräben).

Angesichts der Analyse der mit den Arbeiten in Gräben verbundenen Risiken erweist sich das Tragen der folgenden PSA als erforderlich:

  • Schutzhelm zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände oder Stöße
  • Sicherheitsschuhe oder -stiefel wegen der Quetschgefahr
  • Schutzhandschuhe zum Schutz gegen Schnitte und Quetschungen
  • Arbeitskleidung zum Schutz gegen Schmutz
  • deutlich sichtbare Warnweste bei Einsätzen auf öffentlichen Verkehrswegen

Der Arbeitgeber muss auf Folgendes achten:

  • Auswahl der Bodenbeläge (Rutsch- und Sturzgefahr),
  • Tragen von Sicherheitsschuhen,
  • kein Versperren der Verkehrswege,
  • saubere Arbeitsplätze.

Die häufigsten Ursachen für schwere Unfälle, bei denen Flurfördergeräten impliziert sind, sind:

  • Überlastung der Hebegeräte;
  • unangemessene, falsch verwendete oder in einem schlechten Zustand befindliche Hebevorrichtungen;
  • unkontrollierte Bewegungen der Ladungen;
  • Anwesenheit von Personen auf oder unter der Ladungen;
  • Personen in der unmittelbaren Nähe der Manöver.

Wie kann mit der Flurförderung verbundenen Risiken vorgebeugt werden?

Der Verantwortliche muss:

  • darauf achten, dass die verwendeten Ausrüstungen den geltenden Normen entsprechen, periodisch kontrolliert werden und der zu hebenden Ladung angepasst sind,
  • darauf achten, dass die Maschinenführer im Besitz einer vom Unternehmensleiter ausgestellten Fahrerlaubnis sind;
  • sich davon überzeugen, dass im Vorfeld eine Erkundung der Örtlichkeiten vorgenommen wurde, damit jede unnötige Fahrt und jede Behinderung der Arbeiten vermieden werden kann;
  • sich davon überzeugen, dass der Arbeitsbereich klar abgesteckt und jeglicher Verkehr unter den Ladungen untersagt ist;
  • überprüfen, ob die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Brillen usw.) tatsächlich getragen werden.

Wie wähle ich meine persönliche Schutzausrüstung ?

Die Maschinen und Arbeitsausrüstungen müssen periodisch gewartet und kontrolliert werden. Bei einigen ist eine vorgegebene Periodizität einzuhalten.

Die Prüfungen und Kontrollen werden entweder von einer vom Arbeitgeber bezeichneten kompetenten und ordnungsgemäß qualifizierten Person aus dem Unternehmen oder einer außenstehenden Person oder Gesellschaft, die eine solche Tätigkeit ausübt, durchgeführt.

Zum Beispiel:

  • Hebegeräte
  • Druckgeräte (Kontrolle und Tests und Prävention)
  • elektrische Anlagen (erstmalige Prüfung)

Es gibt verschiedene Arten der Prüfung:

  • bei Inbetriebnahme
  • bei Inbetriebnahme nach Wartungsarbeiten
  • allgemeine periodische Prüfungen
  • Konformitätsprüfungen der Geräte und Anlagen durch im Rahmen des Gesetzes über genehmigungspflichtige Betriebe zugelassene Stellen

Die Bescheinigungen, Anweisungen, Ergebnisse und Berichte bezüglich der Überprüfungen und Kontrollen müssen die Eigenschaft, die Anschrift des Prüfers, das Datum der Prüfung und die Anmerkungen enthalten.

In jedem Bericht müssen das Datum und die Art der infolge der Anmerkungen durchgeführten Arbeiten sowie der Name der beteiligten Person angegeben sein.

Die verschiedenen Dokumente können in einem einzigen Register, dem Sicherheitsregister, welches der Gewerbeaufsicht zur Verfügung steht, zusammengefasst sein.

Es ist empfehlenswert, die Rechnungen für die Leistungen und Lieferungen aufzubewahren. Die Berichte müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Für jedes Hebegerät muss ein Wartungsheft erstellt und laufend aktualisiert werden!!!