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Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) sind durch verschiedene Faktoren bedingte Erkrankungen, für die eine den Besonderheiten der Unternehmenstätigkeit entsprechende Präventivmaßnahme erforderlich ist. Die MSE betreffen die Muskeln, Gelenke, Sehnen, Bänder, Knochen und Nerven.

Die MSE verursachen Schmerzen, die immer quälender werden (Steifheit, Kribbeln, Funktionsstörungen), und können schwere Folgen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit mit sich ziehen. Das Auftauchen von MSE kann in Verbindung stehen mit:

  • dem Arbeitsplatz: sich wiederholende Arbeitsabläufe, physische Anstrengung, Tätigkeiten, die feine und genaue Bewegungen erfordern, unangemessene Haltungen und Bewegungen, Einsatz von Maschinen, die Vibrationen verursachen usw.
  • der Arbeitsorganisation: Praktiken wie „just-in-time“, „schlanke Produktion“ oder „ohne Lagerhaltung“ usw., deren Kadenz konstante Anstrengungen der einzelnen Körperteile mit sich bringen
  • Beziehungen/Klima am Arbeitsplatz: Stress, fehlende Anerkennung der geleisteten Arbeit, schwierige zwischenmenschliche Beziehungen usw.
  • persönlichen Eigenschaften: Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Lebensweise (fehlende sportliche Betätigung, Ernährung usw.)

Es kann vor allem auf Folgendes eingewirkt werden:

a) Konzeption der Aufgaben

  • Mechanisierung der mühsamsten Tätigkeiten
  • Einführung eines Rotationssystems, das den Arbeitern ermöglicht, etwas vollkommen anderes zu tun und somit die bereits ermüdeten Muskeln auszuruhen
  • Steigerung der Vielfalt der mit der Beschäftigung verbundenen Aufgaben, um monotoner Arbeit entgegenzuwirken und den Arbeitern mehr Selbständigkeit und Verantwortung zu übertragen

b) Konzeption des Arbeitsplatzes

  • Beurteilung des Arbeitsplatzes zur Feststellung der Quelle(n) für MSE
  • Einrichtung anpassbarer Arbeitsplätze (an denen der Arbeitnehmer stehend oder sitzend oder zwischen diesen Positionen wechselnd arbeiten kann), die an Größe und Körperform des Arbeitnehmers angepasst sind

c) Konzeption der Werkzeuge und Ausrüstungen

  • Wahl von gut konzipierten Werkzeugen und Ausrüstungen, durch die das Erledigen einer Aufgabe deutlich weniger anstrengend wird
  • Warten von Werkzeugen und Ausrüstungen und bei Bedarf deren häufiger Austausch

d) Arbeitsmethoden

  • die Arbeitnehmer über die Bewegungen und einzunehmenden Haltungen informieren und sie darin schulen
  • Einführung von Pausen und Unterrichtung der Arbeiter, wie sie diese kurzen Zeiträume zur Entspannung ihrer Muskeln nutzen können

e) Schulung der Arbeitnehmer

  • Um dem Personal der Betriebe zu erlauben ihre Fachkentnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu erweitern, bietet die Unfallversicherung ihnen speziallisierte Schulungen an, welche unter folgendem Link aufgeführt sind.

Seit 1997 sind in Europa die Herstellung, die Einfuhr und die Verwendung von Asbest verboten. Allerdings gibt es in zahlreichen Gebäuden noch asbesthaltige Materialien, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind.

Es ist notwendig, die auf die Behandlung des vorhandenen Asbests spezialisierten Arbeitnehmer (Entfernen einer Spritzasbestschicht und Entfernen von Wärmedämmungen) sowie die Arbeitnehmer, die bei ihrer Tätigkeit asbesthaltigen Materialien (AHM) ausgesetzt sind, zu schützen. Die AHM in Gebäuden oder Geräten sind nämlich immer noch gängig: Zwischenwände, Klappen oder Feuerschutztüren, Platten in Zwischendecken, Rohre und Platten aus Asbestzement, Bodenplatten, Reibbeläge usw.

Der Asbestexpositionsgrenzwert wurde auf 0,1 Fasern/cm3 (Expositionsmittelwert für eine Stunde) festgelegt. Dabei handelt es sich nicht um einen „zugelassenen“ Wert unterhab dessen kein Risiko bestünde. Im Fall einer möglichen Exposition ist Atemschutz selbst unterhalb des Grenzwerts vorgeschrieben. Die Asbeststaub ausgesetzten Arbeitnehmer werden medizinisch besonders überwacht. Zudem müssen sie über die mit Asbest verbundenen Risiken unterrichtet und in der Risikoprävention geschult werden.

a)         Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten

Arbeitnehmer können bei bestimmten Arbeiten mit Asbest in Berührung kommen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeiten an asbesthaltigen Spritzbelägen oder Wärmeverkleidungen
  • Bearbeiten und Handhaben von gewobenem oder geflochtenem Asbestmaterial
  • Arbeiten an Teilen aus Asbestzement
  • Arbeiten an diversen asbesthaltigen Materialien
  • verschiedene Arbeiten in Verbindung mit der Lagerung und Handhabung von Asbest

  i) Risikoanalyse

Alle Fachleute, die unmittelbar von den oben genannten Tätigkeiten betroffen sind, müssen sich im Vorfeld die Frage stellen, ob in dem Bereich, in dem sie arbeiten sollen, Asbest vorhanden ist. Der Risikograd ist abhängig von

  • der Beschaffenheit des Materials
  • der Art der Arbeit
  • den verwendeten Werkzeugen und
  • vom allgemeinen Arbeitsplatzumfeld

  ii) Präventionsmaßnahmen bei Vorhandensein von Asbest

Das Unternehmen muss stets das eventuelle Vorkommen von Asbest überprüfen, bevor Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten an Ausrüstungen oder Materialien vorgenommen werden, deren Beschaffenheit nicht genau bekannt ist (Entfernen von Kunststoffbodenbelägen, Entfernung von Asbestzement, Installateurarbeiten, Abrissarbeiten, Demontage von Dichtungen usw.).

Wenn sich herausstellt, dass die besagten Produkte Asbest enthalten oder sich in der Nähe von asbesthaltigen Produkten befinden, die im Verlauf der Arbeiten Stäube freisetzen können, kann der Unternehmensleiter nach Abschluss einer Risikobeurteilung die Arbeitsbedingungen festlegen.

Wann immer dies technisch möglich ist, sind die Arbeiten, die an einem festen Platz durchgeführt werden können, an speziell eingerichteten Arbeitsplätzen mit entsprechenden Vorrichtungen zur Belüftung und Staubsammlung auszuführen. Unabhängig vom ermittelbaren Risikograd muss eine Reihe von untereinander kombinierten Maßnahmen getroffen werden, welche sowohl die Organisation als auch den kollektiven Schutz durch Risikominderung und den persönlichen Schutz der Arbeiter betreffen.

b)         Asbestentfernungsarbeiten

Hier geht es um Arbeiten, bei denen asbesthaltige Materialien definitiv entfernt werden, beispielsweise Spritzasbest, Wärmeverkleidungen und Zwischendecken.

Für diese Arbeiten muss unbedingt ein qualifiziertes Unternehmen herangezogen werden, und vor dem Beginn der Arbeiten muss die Gewerbeaufsicht informiert werden!

Veröffentlichung der Unfallversicherung: Asbest in Gebäuden

Hier wird zwischen zwei Hauptinformationsquellen unterschieden:

a)         Etikettierung

Die Etikettierung ist die erste, wesentliche und knappe Information für den Benutzer bezüglich der Gefahren der Produkte und der bei ihrer Verwendung zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen. Um sich richtig zu schützen, ist es wichtig, die verschiedenen Kategorien der Gefahren durch die Stoffe und Zubereitungen zu unterscheiden.

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Gefährliche Stoffe und Zubereitungen sind Gegenstand einer speziellen Etikettierung.

Beispiel für ein Etikett eines gefährlichen Gemischs:

Gefahr

b)         Sicherheitsdatenblatt

Jeder Verantwortliche für die Vermarktung von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen muss dem professionellen Benutzer ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) mit verschiedenen Rubriken vorlegen.

Mit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung zu den chemischen Stoffen wurde der Inhalt des SDB geändert, um

  • den Industriebetrieben mehr Verantwortung bei der Risikobeurteilung der chemischen Stoffe zu übertragen, indem sie verpflichtet werden, die Sicherheit der Produkte nachzuweisen und geeignete Methoden zum Risikomanagement festzulegen
  • durch das SDB insbesondere die Informationsweiterleitung innerhalb der gesamten Beschaffungskette zu verbessern

Das SDB enthält nunmehr die nachstehend genannten 16 Rubriken:

 1.   Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung
 2.   mögliche Gefahren
 3.   Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
 4.   Erste-Hilfe-Maßnahmen
 5.   Maßnahmen zur Brandbekämpfung
 6.   Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
 7.   Handhabung und Lagerung
 8.   Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
 9.   physikalische und chemische Eigenschaften
 10. Stabilität und Reaktivität
 11. toxikologische Angaben
 12. Umweltbezogene Angaben
 13. Hinweise zur Entsorgung
 14. Angaben zum Transport
 15. Rechtsvorschriften
 16. sonstige Angaben

Alle diese Informationen sind für die Schulung der Mitarbeiter, die Gefahrstoffe handhaben müssen, nützlich. Um sich der Wirksamkeit der Verbreitung dieser Informationen im Unternehmen zu vergewissern,

  • muss das SDB vom Lieferanten bei der Lieferung der Gefahrenstoffe übergeben werden, und der Unternehmensleiter muss eine Empfangsbestätigung unterschreiben
  • muss der Unternehmer zwingende Präventionsmittel einrichten, vor allem die Sicherheitsunterweisung der betroffenen Arbeitnehmer und die Ausarbeitung von Arbeitsplatzblättern
  • muss der Unternehmer die SDB an die Stelle für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiterleiten

Im Rahmen der Risikobeurteilung muss der Arbeitgeber die möglichen Folgen der Beförderung, Verwendung und Entsorgung gefährlicher Stoffe oder Substanzen berücksichtigen.

Es wird empfohlen, eine vollständige und periodische Bestandsaufnahme aller im Unternehmen vorhandenen Produkte einschließlich derjenigen für die Instandhaltung und Reinigung der Räumlichkeiten vorzunehmen.

a)         Lagerung

Beim Umgang mit diesen Substanzen und vor allem für das Umfüllen müssen alle Behälter, Säcke oder Hüllen, die eine als gefährlich eingestufte Substanz enthalten, mit einem Etikett oder einer Aufschrift mit allen Daten und Empfehlungen zum Produkt versehen sein. Die gefährlichen Substanzen müssen in einem abgetrennten und gut belüfteten Raum oberhalb eines Auffangbehälters gelagert werden.

b)         Verwendung

Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Arbeitnehmer, welche die Produkte handhaben sollen, Kenntnis von den Sicherheitsdatenblättern haben, und er muss den Arbeitnehmern spezifische Ausrüstungen für alle Handhabungen zur Verfügung stellen.

Es ist verboten, Schwangeren oder stillenden Müttern Arbeitsplätze zuzuweisen oder sie an Arbeitsplätzen zu belassen, wo sie Substanzen ausgesetzt sind, die sich als toxisch für die Fortpflanzung erwiesen haben.

Wenn die verwendeten chemischen Produkte unter die KEF-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend) fallen, muss der Arbeitgeber Folgendes tun:

  • das so eingestufte Produkt gegen ein ungefährliches oder weniger gefährliches Produkt austauschen
  • falls ein Austausch nicht möglich ist, ist das Produkt in begrenzter Menge, in einem verschlossenen Behälter oder in Verbindung mit einer kollektiven Schutzvorrichtung (Absaugung) zu verwenden, um die Anzahl der exponierten Arbeitnehmer zu begrenzen und um den technisch niedrigstmöglichen Expositionsgrad zu erzielen
  • den Arbeitnehmern entsprechende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen

Jeder Arbeitnehmer darf erst nach einer medizinischen Untersuchung durch den Arbeitsmediziner einer KEF-Substanz ausgesetzt werden. Die Tauglichkeitsbescheinigung wird laut Ansicht des Arbeitsmediziner erneuert.

Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer, der einer KEF-Substanz ausgesetzt ist, ein persönliches Expositionsblatt erstellen, und wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, muss ihm eine Bescheinigung ausgehändigt werden.

Chemische Schutzkleidung ist in 6 Typen unterteilt:

  • Typ 1: gasdicht
  • Typ 2: gasdicht, nicht dichte Verbindung
  • Typ 3: flüssigkeitsdicht
  • Typ 4: aerosoldicht
  • Typ 5: partikeldicht
  • Typ 6: begrenzte Dichtigkeit gegenüber Spritzern und Partikeln

Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken sind je nach Dichtigkeit und Beständigkeit durch Undurchlässigkeit gegenüber dem Gefahrstoff klassifiziert. Es gibt darüber hinaus Schuhe, deren Sohle und Schaft gegenüber chemischen Produkten undurchlässig und beständig sind.

 c)         Transport

Beim Transport von Gefahrstoffen müssen, unabhängig von der Transportart, Schilder und Piktogramme sichtbar auf den Transporteinheiten angebracht werden, um das oder die Risiken durch den oder die transportierten Stoffe zu kennzeichnen.

Die Fahrer von Fahrzeugen für Gefahrenstoffe müssen eine besondere Schulung absolvieren (Kenntnis der Produkte und der zu befolgenden Sicherheitsvorschriften, Vorgehensweise bei Umschlagsarbeiten) und diese regelmäßig erneuern.

d)         Entsorgung

Jedes Unternehmen ist für diese als Sondermüll bezeichneten Produkte bis zu ihrer vollständigen Entsorgung verantwortlich. Es muss die Qualifikationen der Unternehmen überprüfen, die mit der Abholung, dem Transport oder der Entsorgung dieser Abfälle, die nur in zugelassenen Zentren erfolgen darf, beauftragt werden.

Der Unternehmensleiter muss für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Fachkundigkeit der Personen achten, die Arbeiten an den elektrischen Anlagen vornehmen.

Elektrounfälle sind im Allgemeinen auf Folgendes zurückzuführen:

  • schlechter Zustand der Isolation (mechanischer Defekt, Auflösung oder Abnutzung)
  • ungeeignete Eingriffe (Änderung, Reparatur oder Erweiterung einer Elektroinstallation durch eine nicht fachkundige Person)
  • Verwendung von tragbaren Werkzeugmaschinen, elektrischen Schweißgeräten, tragbaren Lampen oder Laufkränen
  • Eingriffe am Netz oder in der Umgebung des Stromnetzes (Freileitungen, Umspannstationen und unterirdische Stromleitungen)

Die Schwere der Verletzungen hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Stromstärke (Gefahr ab 5 mA)
  • Dauer des Stromdurchflusses
  • Kontaktfläche
  • Weg, den der Strom im Körper zurücklegt
  • Zustand der Haut (trocken, feucht, nass)
  • Beschaffenheit des Bodens
  • Isolationsfähigkeit des getragenen Schuhwerks

Welche Grundregeln sind zu beachten?

a)         Bei den Sicherheitsmaßnahmen für elektrische Anlagen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um dem direkten Kontakt des Menschen mit den aktiven Teilen (Teile, die normalerweise unter Spannung stehen) der elektrischen Anlagen vorzubeugen:

  • durch Isolierung der aktiven Teile: diese müssen vollständig von einem Isoliermaterial abgedeckt sein, der nur durch Zerstörung entfernt werden kann
  • durch Umhüllungen (Kästen, Schränke usw.) die nur mit einem Schlüssel oder einem Werkzeug nach Anschaltung des Stroms geöffnet werden können
  • durch Entfernung: der Abstand muss 5 m betragen (bei unbekannter Spannung), zuzüglich der Länge der stromführenden Gegenstände (Werkzeuge, Leitern), die in den Räumlichkeiten verwendet werden können
  • durch den Einsatz von Schutzvorrichtungen oder Isolierplatten.

Durch einen Sicherungsschalter, ein Schaltrelais oder eine Sicherung im Schaltkreis kann die Gefahr durch Öffnen des Schaltkreises, wenn der Strom während einer gegeben Zeit einen gegebenen Wert überschreitet (im Falle eines Kurzschlusses oder einer Überlastung), gemindert werden.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, dem sogenannten „indirekten“ Kontakt, d.h. den Kontakt, bei dem Metallteile, die zufällig unter Strom gesetzt werden (statische Aufladung), eine Rolle spielen, vorzubeugen:

  • durch die Erdung der Teile und einer automatischen Sperre der Zufuhr: die Erdungssysteme werden auch „Nullleiter“ genannt
  • durch Verwendung einer sehr niedrigen Sicherheits- oder Schutzspannung
  • durch eine doppelte oder verstärkte Isolation

In Bezug auf die elektrischen Anlagen müssen Aufsichts- und Wartungsmaßnahmen getroffen werden und sie sind ebenfalls jährlichen periodischen Prüfungen zu unterziehen.

b)         Bei Eingriffen

Werden Arbeiten unter Spannung ausgeführt, müssen die Beteiligten über persönliche Schutzausrüstungen verfügen (Arbeitsanzug und isolierende Schutzschuhe, UV-Gesichtsschutz usw.), isoliertes Werkzeug verwenden und die Sicherheitsabstände durch den Einsatz von Schutzvorrichtungen oder Isolierplatten.

Die an elektrischen Anlagen arbeitenden Mitarbeiter müssen für elektrische Arbeiten geschult sein und über eine Zulassung verfügen.

c)         Bei Unfällen

Die ersten Minuten nach dem Unfall sind für die Überlebenschancen ausschlaggebend, weshalb rasches Handeln geboten ist. Die vom elektrischen Risiko betroffenen Mitarbeiter müssen eine Erste-Hilfe-Schulung absolviert haben.

Sie müssen insbesondere folgende Pflichten kennen:

  • zunächst den Strom abschalten, ohne den Körper des Unfallopfers zu berühren (Drucktaster, Trennschalter, Ausschalter, Steckdose usw.)
  • die Rettungskräfte benachrichtigen
  • Erste Hilfe leisten (Mund-zu-Mund-Beatmung, Herzmassage)