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Eine Explosion ist die rasche Entwicklung eines Systems mit Freisetzung von Energie sowie mechanischen und eventuell thermischen Auswirkungen.

Explosionen können unterschiedlicher Art sein, insbesondere

  • physikalisch (Beispiel: Platzen eines Gefäßes, dessen Innendruck zu hoch geworden ist)
  • chemisch (als Ergebnis einer chemischen Reaktion)

Es kann nur unter bestimmten Bedingungen zu einer Explosion kommen, nachdem sich eine explosionsfähige Atmosphäre gebildet hat, die das Ergebnis einer Vermischung von Luft mit entzündlichen Stoffen ist, und zwar in derartigen Anteilen, dass eine Zündquelle mit ausreichender Energie die Explosion verursacht.

In der Arbeitsumwelt können sich explosionsfähige Atmosphären durch Folgendes bilden:

a) Gase und Dämpfe

  • Brennstoffe für Heizungen, Trocknungsanlagen usw.
  • gelagerte brennbare Gase
  • Dämpfe aus gelagerten oder gehandhabten entzündlichen Lösemitteln

b) brennbare Stäube, die bei gängigen Arbeiten (Laden oder Entladen von pulverförmigen Produkten, Entstauben von Filtern usw.) in Verbindung mit Luft explosionsfähige Wolken bilden können.

Diese explosionsfähigen Atmosphären bilden sich nicht nur

  1. im normalen Betrieb in geschlossenen oder wenig belüfteten Räumen
  • in denen entzündliche Lösemittel verdampfen (Lackierposten, Einkleistern, Reinigen von Tanks usw.)
  • in der Nähe von Öffnungen in Behältern mit entzündlichen Flüssigkeiten

2.  sondern auch zufällig durch Lecks in Behältern, Lecks an Rohrleitungen für entzündliche Flüssigkeiten oder Gase.

Die Vorbeugung gegen Explosionen zielt zunächst auf ihre Vermeidung ab, sollten sie sich dennoch ereignen, geht es um die Begrenzung ihrer Auswirkungen.

explosion_DE

Unter Strahlungen versteht man Folgendes:

  • Laser,
  • ultraviolette Strahlung,
  • Infrarot-Strahlung,
  • elektromagnetische Strahlung,
  • Sonnenstrahlung,
  • andere künstliche optische Strahlungen.

Veröffentlichung der Unfallversicherung: Sonnenstrahlenexposition und Gefährdung der Arbeitnehmer durch künstliche optische Strahlung

Siehe "Prescriptions minimales de sécurité et de santé relatives à l'exposition des salariés aux risques dus aux agents physiques (rayonnements optiques artificiels et rayonnement solaire)" (26/07/2010)

Die Beleuchtung muss so geplant und ausgeführt werden, dass eine Ermüdung der Augen und die daraus resultierenden Sehstörungen vermieden werden.

 a)         Mindestwerte für Arbeitsräume

Raumart 

Mindestbeleuchtungswerte (in Lux) an jeder Stelle des Raums und zu jedem Zeitpunkt 

Arbeitsräume und ihre Nebenräumlichkeiten 

  • Verkehrswege in Innenräumen
  • Treppen und Lager
  • Arbeitsräume, Umkleideräume, Sanitärräume
  • fensterlose Räume, in denen ständig gearbeitet wird

40
60
120
200

Außengelände 

  • Verkehrszonen und –wege im Außenbereich
  • Außenbereiche, in denen ständig gearbeitet wird

10
40

b)         Mindestwerte für Arbeitsplätze

Arbeitsplatzbeispiel – Arbeitsart 

Mindestwert 

Mittlere Mechanik, Maschinenschreiben, Büroarbeit

200 Lux

Arbeit mit Kleinteilen, elektromeschanische Einrichtungen, Zeichenbüro

300 Lux

Feinmechanik, Gravur, Farbvergleich, schwierige Zeichnungen, Bekleidungsindustrie

400 Lux

elektronische Präzisionsmechanik, verschiedene Kontrollen

sehr schwierige Aufgaben in der Industrie und in Labors

600 Lux

800 Lux

Schlagen Sie die Tabelle der nominalen Lichtintensitäten (ab Seite 23) der Gewerbeaufsicht nach.

Dieses Risiko besteht bei der regelmäßigen Verwendung von Maschinen, Werkzeugen oder Ausrüstungen, die von Hand gehalten werden und stark vibrieren.

Die Gesetzgebung legt Folgendes fest:

  • Werte, die eine Handlung auslösen: 0,5 m/s2 für den gesamten Körper und 2,5 m/s2 für die Achse Hand-Arm über einen Referenzzeitraum von 8 Stunden hinweg,
  • Expositionsgrenzwerte: 1,15 m/s2 für den gesamten Körper und 5 m/s2für die Achse Hand-Arm über 8 Stunden hinweg.

Oberhalb dieser Werte muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, um die Exposition unterhalb dieser Grenzwerte zu senken.

Zum Schutz der Arbeitnehmer können folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Einebnen der Laufflächen
  • Zwischenschaltung von Dämpfungsvorrichtungen zwischen der Vibrationsquelle und der Person
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes (Rückenstütze, verschiedene Dämpfer, Expositionsdauer, Wartung, Betriebsanleitungen, Schulung usw.)

Veröffentlichung der Unfallversicherung: Gefährdung der Arbeitnehmer durch Vibrationen

Siehe "Prescriptions minimales de sécurité et santé - Vibrations" (06/02/2007).

Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass in seinem Unternehmen die Lärmexpositionsgrenzen [80 dB(A)] für die Arbeitnehmer nicht überschritten werden.

a)         Einwirken auf das Arbeitsumfeld

Pflicht der Hersteller, den Lärm an seiner Quelle zu verringern, durch

  1. die Konzeption geräuscharmer Maschinen
  2. Information ihrer Kunden über den Lärmpegel der Maschinen

Pflicht der Unternehmensleiter, den Lärm in den Räumlichkeiten und auf Baustellen zu verringern

  1. Anwendung allgemeiner Präventionsgrundsätze
  2. Verringerung des Lärms in Räumlichkeiten
  3. bestimmungsgemäße Nutzung von Räumlichkeiten

b)         Risikobeurteilung (zusammen mit der Abteilung für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz)

  • Einschätzung der Risiken
  • Messung der Risiken

c)         Schutz der exponierten Arbeitnehmer

Die Anforderungen der Gesetzgebung basieren auf dem Vergleich der Lärmexposition des Arbeitnehmers bei verschiedenen Grenzwerten: beim Überschreiten dieser Grenzwerte müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden.

Die Exposition wird ausgehend von zwei Parametern beurteilt:

  • „durchschnittliche“ Exposition über 8 Stunden
  • maximaler Impulsgeräuschpegel, bezeichnet als „Spitzenwert“

Veröffentlichung der Unfallversicherung: Gefährdung der Arbeitnehmer durch Lärm

Siehe "Prescriptions minimales de sécurité et santé - Bruit" (06/02/2007)